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VG Augsburg, 25.11.2009 - Au 6 K 09.518 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis;Berücksichtigung der Belange eines Kindes sowie eines Personensorgerechts für das Vorliegen einer besonderen Härte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 6 K 09.518
- VG Augsburg, 25.11.2009 - Au 6 K 09.518
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08
Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von …
Auszug aus VG Augsburg, 25.11.2009 - Au 6 K 09.518
Dass der Umgangsberechtigte umgekehrt nur ausschnittsweise am Leben des Kindes Anteil nehmen und keine alltäglichen Erziehungsentscheidungen treffen kann, steht der Annahme einer familiären Lebensgemeinschaft nicht entgegen (vgl. BVerfG vom 9.1.2009, Az. 2 BvR 1064/08, NVwZ 2009, S. 387/388). - VG Augsburg, 25.06.2009 - Au 6 K 09.518
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus VG Augsburg, 25.11.2009 - Au 6 K 09.518
Mit Beschluss vom 25. Juni 2009 (Au 6 S 09.519) ordnete das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffern 1 und 3 des angefochtenen Bescheids vom 27. März 2009 an und gewährte dem Kläger Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung seines Bevollmächtigten.